Abgasuntersuchung als Teil der HU nach §29 StVZO
Im Jahr 2006 waren über 54,9 Millionen Kraftfahrzeuge auf deutsche Straßen zugelassen (Daten laut KBA) – Tendenz steigend. 1985 wurde die Urform der Abgasuntersuchung eingeführt, um bei dieser Menge an Fahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten.
Zur Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen dient die Abgasuntersuchung, sie ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Abstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen.
Änderungen zum 1. Januar 2010
Zum 01.01.2010 wurde die eigenständige Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung ersetzt durch die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) ein Nachweis anstatt einer Prüfbescheinigung erstellt. Wenn die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt werden, ist der Nachweis des Abgasteiles bei der HU vorzulegen. Dieser Nachweis ersetzt auch die bis zu diesem Zeitpunkt aktuelle Prüfplakette.
- Zum Thema «Wegfall der AU-Plakette» haben wir eine eigene Seite eingerichtet.
Untersuchungen für Otto, Diesel und Kraftrad
Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen, welche noch aus dem Auspuff heraus kommen. Bei Otto-Motoren sind dies CO, HC, O2 und NOx, welche im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen werden. Hierfür wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen.
Der Diesel-Motor produziert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und darf einen bestimmten Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.
Bei der Abgasuntersuchung am Krad (AUK) werden Motortemperatur, Motordrehzahl und Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas gemessen. Dazu wird festgestellt, ob die Gemischaufbereitung und die Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und in einwandfreiem Zustand sind. Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller nichts anderes vorschreibt, dürfen max. 4,5 Vol% CO erreicht werden. Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird er bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ca. 2.000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte vorgegeben hat, dürfen max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.
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Unser Tipp
Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.
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